5/30/2016

Strafanzeige gegen Manfred Jäger, BA Ingolstadt, wegen Nötigung

Manfred Jäger und sein Problem mit
freier Meinungsäusserung
Staatsanwaltschaft Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

30. Mai 2016


Hiermit  erstatte  ich  Strafanzeige  gegen

Manfred Jäger

Agentur für Arbeit Ingolstadt, 85037 Ingolstadt

wegen Verstosses gegen
  • § 240 STGB
  • Artikel 5 GG
  • Artikel 10 MRK
Begründung:

Mit  Schreiben vom 13. August  2012 machte der damalige Stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München Herr Manfred Jäger 'Beseitigungsanspruch und  Unterlassungserklärung' wegen,  wie er es nannte, diffamierender Beiträge im Internet geltend.

Die Behauptung  der  Diffamierung  allein  stellt  schon  eine  üble  Nachrede  dar, handelte  es  sich  bei dem Blog Post  um  eine  offene  Email  an das Bundesministerium für  Arbeit  und  Soziales. Daneben  ist auch  nicht  der volle Inhalt des Posts auf meiner Website angegeben. (siehe Kopie des Briefes)

Herr Jäger forderte mich in diesem Brief auf, den Post zu  löschen oder “unter Ausschluss der  Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” eine “fällig  werdende  Vertragsstrafe  in  Höhe von 10.000 € (in  Worten: zehntausend Euro)” zu zahlen.

Die  offene  Email  wurde  zu  einem  Zeitpunkt  geschrieben,  als  das  Jobcenter München  die  monatlichen  Hartz  IV  Zahlungen  drastisch  gesenkt  hatte  für  mich und  meine  damals  sechszehnjährige  Tochter  und  auf  keinerlei  Kontaktersuchen reagierte.  Ich  musste  schlussendlich  einen  Anwalt  für  eine  Klage  beim  Sozialgericht bemühen.

Herr Jäger scheint der Ansicht zu sein, freie Meinungsäusserung und eine Zugehörigkeit zur neoliberalen Kaste Hartz IV schliessen einander aus.

Ich  bitte  Sie  daher,  ein  Ermittlungsverfahren  einzuleiten  und  mich  über  das  Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüssen


__________________
Anlage: 7 Seiten

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